Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Markert-IT erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste,
Leistungen oder Lieferungen von Markert-IT gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende
Bedingungen von Vertragspartnern erkennt Markert-IT nicht an, auch wenn Aufträge ausführt werden, ohne zuvor
nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn Markert-IT sie schriftlich bestätigt. Dies
gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Verkaufs-, Einkaufs-, Lieferungs-
oder Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Markert-IT ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum
Beispiel Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu
ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder
ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung,
spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten
sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde, insbesondere
der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist Markert-IT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die
geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Angebote und Vertragsschluss
1. Alle Angebote von Markert-IT sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist die
schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung von Markert-IT erforderlich. Diese wird durch Lieferung und /oder
Rechnungsstellung ersetzt.
2. Die Produkte und Dienstleistungen von Markert-IT werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige
Abweichungen der gelieferten Produkte/ Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern
sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, Entwürfe, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in
Prospekten, Flyern usw. oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn
sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben
bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluss der schriftlichen Genehmigung
von Markert-IT.
Lieferung und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für Markert-IT betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz von Markert-IT. Soweit Markert-IT
Dienstleistungen oder Ware ausliefert oder versendet, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des
Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
2. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine
Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte Markert-IT in
Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen,
bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
Partnerverbindungen
Falls Markert-IT Dienste, Produkte oder Ware von Dritten anbietet (z.B. Webhosting, Software, Bücher usw.) gelten
über die eigenen AGBs hinaus die AGBs-, Konditions- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters oder
Herstellers. Mit Entgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner von
Markert-IT deren Geltung an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und
Verpflichtungen.
Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte
1. Bei allen an Markert-IT übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw.
Reproduktionsrechte zustehen. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt das Gegenteil herausstellen, wird die Entfernung
der betroffenen Inhalte mit dem üblichen Honorar der Markert-IT-Preislisten berechnet.
2. Markert-IT lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten ab. Wenn Vorlagen mit
dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt Markert-IT ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis
des Urhebers besitzt. Markert-IT ist berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit dem Copyright von Markert-IT zu
versehen. Somit dürfen Produkte, die von Markert-IT hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert,
nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche
Freigabe von Markert-IT ein. 3. Markert-IT ist ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für
eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
Zahlungsbedingungen
1. Die von Markert-IT gelieferten Dienstleistungen, Produkte etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens
7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen
der Schriftform.
2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn Markert-IT die Gegenforderungen anerkennt
oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen mit uns.
3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Markert-IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Privatkunden)
bzw. 8% (Geschäftskunden) über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der
Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen.
Mängelrüge und Gewährleistung
1. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber Markert-IT zu rügen. Andernfalls können insoweit keine
Gewährleistungsansprüche gemacht werden.
2. Markert-IT leistet Gewähr, indem nach Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachgebessert bzw. eine
kostenlose Ersatzlieferung vorgenommen wird. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche
fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
3. Im Gewährleistungsfall kann Markert-IT nach Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt/Dienstleistung oder
Teile desselben zur Reparatur an Markert-IT geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte
Produkt/Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
4. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne schriftliches Einverständnis von Markert-IT seitens des
Kunden oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner
weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.
Eigentumsvorbehalt
1. Die von Markert-IT gelieferten Dienstleistungen, Produkte und/oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von Markert-IT.
2. Wird Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware von einem Vertragspartner veräußert oder mit anderen
Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest an Markert-IT ab. Markert-IT nimmt diese Abtretung an. Der Wert der
Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware entspricht dem von Markert-IT in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines
Sicherungsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, sowie ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
3. Vertragspartner von Markert-IT sind zu Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware
nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt oder ermächtigt, dass die im
zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf Markert-IT übergehen. Zur anderweitigen
Verfügung über die Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware (insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung)sind Vertragspartner von Markert-IT nicht berechtigt.
4. Markert-IT ermächtigt seinen Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an Markert-IT
abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen von Markert-IT hat der Vertragspartner die Schuldner der an Markert-IT
abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
5. übersteigt der Wert der Markert-IT eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10% so ist Markert-IT
insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl des Vertragspartners verpflichtet.
Haftungsklausel
1. Markert-IT haftet nur für Schäden, die von Markert-IT oder einem der Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
2. Markert-IT haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung,
soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von Markert-IT nicht
vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet Markert-IT nicht. 3.
Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die
Haftung von Markert-IT nach dem Produkthaftungsgesetz.
Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Markert-IT speichert notwendige Daten um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu
gewähren. Die Markert-IT übermittelten personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit Markert-IT ist Worms.
Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Worms, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus
und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher zwischen den Parteien
sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages -
soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der Markert-IT.
2. Auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,
sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Kunden von Markert-IT gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Worms, den 02.12.2010
Markert-IT
Geschäftsführer: Horst Markert
Frauenstraße 18
D-67549 Worms
Telefon (06241) 789313
Fax (06241) 8547322
http://www.markert-it.de
info@markert-it.de